Archiv für das Jahr: 2016
MAZ-Leser-Telefonaktion zum Thema Ärztepfusch am 2. Juni von 17 bis 19 Uhr
/in Medizinrecht /von Rechtsanwältin Anita Faßbender
Behandlungsfehler – Was tun?
Wie Sie als Patient zu Ihrem Recht kommen
Die Mittelhessische Anzeigen Zeitung MAZ veranstaltet am Donnerstag, 02.06.2016 wieder eine Telefonaktion. Wenn Sie mit dem Ergebnis einer ärztlichen Behandlung nicht zufrieden sind, einen Behandlungsfehler vermuten oder sonst Fragen zur Begutachtung und zum Schadensersatz haben, rufen Sie einfach in der Zeit von 17 bis 19 Uhr and und sprechen Sie direkt mit der Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht Anita Faßbender.
0641 / 971 74 54
Wenn Sie nicht so lange warten wollen, können Sie natürlich jederzeit Kontakt mit Frau Faßbender aufnehmen.
Fortbildungsnachweis 2016
/in Allgemein /von Rechtsanwältin Anita Faßbender- Materielles Recht, Verfahrensrecht und Prozessrecht
- Betriebs‑, Personal– und Verhandlungsführung
- Berufsrecht, Berufsethik und Haftungsfragen
Das hat jetzt Herr Dr. Griem, der Präsident der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, wieder offiziell bestätigt.
MAZ-Leser-Telefonaktion zum Thema Ärztepfusch am 4. Februar von 17 bis 19 Uhr
/in Medizinrecht /von Rechtsanwältin Anita Faßbender
Behandlungsfehler – Was tun?
Wie Sie als Patient zu Ihrem Recht kommen
GIESSEN/WETTENBERG (red) – Laut einer Statistik der Gutachter- und Schlichtungsstelle (GuS) der Landesärztekammer Hessen hat die Zahl der bestätigten Behandlungsfehler in Hessen trotz der zum nationalen Gesundheitsziel erklärten Patientensicherheit nicht abgenom-men.
So wurden beispielsweise für das Jahr 2014 152 Behandlungsfehler bestätigt. Im Jahr zu vor waren es 126 Fälle. In sieben Fällen führte der Behandlungsfehler zum Tod des Patienten. Der MDK bestätigte bundesweit für das Jahr 2014 bei 14.700 gemeldeten Fällen knapp 3.800 Behandlungsfehler, die zu einem Schaden geführt haben. (Quelle: Ärztezeitung, 22. Mai 2015)
Besonders häufig äußerten Patienten den Verdacht auf Behandlungsfehler in der Chirurgie bei der Behandlung von Hüft- und Kniegelenkarthrosen, Unterschenkel‑, Sprunggelenk- oder Oberschenkelbrüchen. Wenn man dabei zum Beispiel noch berücksichtigt, dass die GuS nur nach Aktenlage prüft und Aufklärungsrügen damit von vornherein außen vorbleiben, dürfte die Zahl der tatsächlichen Behandlungsfehler noch um einiges höher sein.
Viele Betroffene sind zudem immer noch der Ansicht, keine Chancen auf Schadensersatz wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers zu haben nach dem Motto „ eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“.
Von den oben genannten 152 Patienten erlitten laut GuS- Statistik rund ein Drittel behandlungsfehlerbedingt einen Dauerschaden. Diese Menschen haben also eventuell dauerhaft Schmerzen, sind in der Haushaltsführung und der Berufsausübung eingeschränkt oder auf fremde Hilfe angewiesen.
Wenn Sie mit dem Ergebnis der Behandlung nicht zufrieden sind, einen Behandlungsfehler vermuten oder Fragen zur Begutachtung und zum Schadensersatz haben, rufen Sie einfach im Rahmen unserer Telefonaktion am morgigen Donnerstag, den 4. Februar, in der Zeit von 17 bis 19 Uhr unter der obenstehenden Telefonnummer an und sprechen Sie direkt mit der Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht Anita Faßbender.